• Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
  • Css Template Preview
Forum
Forum
Demnächst

Willkommen im DGFC-Forum. 

Du betrachtest unser Forum derzeit als Gast und hast damit nur eingeschränkten Zugriff zu Diskussionen und den weiteren Funktionen. Wenn Du dich kostenlos registrierst, kannst Du neue Themen verfassen, mit anderen Mitgliedern privat kommunizieren (PN), an Umfragen teilnehmen, Dateien hochladen und weitere spezielle Funktionen genießen. Die Registrierung ist einfach, schnell und vor allem kostenlos, also melde Dich an! Falls Du beim Registrierungsprozess oder beim Anmelden Probleme hast, melde dich.

Thema mit vielen Antworten

Erläuterung zur interpretation der Dgfc- Satzung ! in

Autor Nachricht
Verfasst am: 05. 11. 2008 [21:56]
jackyfly
Westermaier
Dabei seit: 29.06.2007
Beiträge: 6
verfolge die Diskussion im Forum schon die ganze Zeit. Fühle mich als Gleitschirmflieger benachteiligt! So wie ich das sehe wird für die "UL-Szene" dermaßen viel Energie aufgewendet, die für Gleitschirmflieger seit ich beim DGFC Mitglied bin nie aufgewendet wurde und auch nicht wird.
Deswegen werde ich meine Zeit(Energie) nicht opfern und nach Eggenfelden fahren um meine Stimme persönlich abzugeben, sondern ich werde von meiner Vollmacht gebrauch machen.

WWW
Verfasst am: 05. 11. 2008 [22:05]
p@raglider
Christian
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 11
ludwig schrieb:

ludwig schrieb:

p@raglider schrieb:

Denke mal das es jetzt an der Zeit ist, dieses Thema
zu Beenden, da sich der Grund des Themas ja geklärt
hat und alles weitere nur noch am Thema vorbeigeht
und evtl. in einem neuen oder besser passenden Thema
diskutiert werden sollte.

Hab noch eine Erklärung im Netz gefunden über die Schlepptauglichkeit von Starrflüglern.

Im Rahmen dieser Erprobung wurden außer dem Dragonfly, der auch für relativ langsame Drachen geeignet ist, noch ein Hochdecker mit feststehenden Vorflügeln (STOL CH 701) mit dem auch HG-Doppelsitzer geschleppt werden können (Atos VX, Bico), sowie ein weiterer Hochdecker (Condor TL 232 plus) für schnellere HG geprüft.

Mit der C 42 wurden ausschließlich Atos C, VR und VX geschleppt. Sie ist definitiv nicht für den ULS mit Drachen geeignet (zu schnell).

Wie unschwer zu erkennen ist, sind tatsächlich nur ganz ganz wenige ULs für den Schlepp mit HG geeignet. Besonders neuere ULs, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, eignen sich überhaupt nicht für diese Art des Schleppens.

Gerne stehe ich Dir auch telefonisch (06654-353) bei weiteren Fragen zwischen 10 bis 12 Uhr zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbuero

Quelle: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=16979

Das gute an der ganzen Sache ist zumindest,
das auch der Rest der Vorstandschaft somit
aus dem Schneider ist, da sie ja im Ernstfall
auch privat dafür haften müssten.

Und da das Eigangsposting für meinen
Geschmack etwas dünne war, bin ich dann doch
ein bisschen erleichtert.


Letzte Aufklärung meinerseits:
Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen.

Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten.

Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft!

Ludwig

ludwig schrieb:

PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft !



In diesem Sinne
Rechtskonforme Grüße
Christian




Letzte Aufklärung meinerseits:
Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen.

Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten.

Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft!

Ludwig



Hallo Ludwig,
wenn du mich das nächste mal zitierst, dann schreib bitte nicht in meinen Text rein, sondern vor oder nach dem Zitat, damit man es auch wegkennt.
Das gehört sich nicht, und einmal hätte auch gereicht. Im übrigen kann man Doppelposts auch Nachträglich selber wieder löschen bzw. bearbeiten.

Gute Nacht Christian
icon_frown.gif
Verfasst am: 05. 11. 2008 [22:23]
fredl
G
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 21
Nochmals die Nachricht vom DHV Rechtsanwalt, die anscheindend ignoriert wird.

Hallo Herr Hölzl,

ich habe diese Frage bereits ausgiebig mit Hr. Obermeier diskutiert. Die UL-Fliegerei ist vom Wortlaut des Satzungstextes nicht gedeckt. Man müßte also die Satzung (§ 2, 1.) ggfls. im Wege einer Satzungsänderung anpassen. Allenfalls dann, wenn das UL für Schleppzwecke bei den Drachenfliegern genutzt wird, könnte man es als vom Vereinszweck umfasst, betrachten.

Nochmals dazu die Frage,
ist überhaupt ein Bedarf im Verein vorhanden Starrflügler zu schleppen, wenn ja
wieviele Starrflügler wollen vom UL geschleppt werden.
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man erst anfangen
über den Kauf und die Finanzierung nachzudenken.

Wie in den vorhergehenden Postings zu lesen war
ist der Kauf nicht für Starrflüglerschlepp geplant, davon war bis jetzt noch nie die Rede.
Nur weil mann Starrflügler schleppen kann dürfte wohl nicht als Begründung für den Kauf ausreichen.

Die wahren Gründe für den Kauf sind allen bekannt gemacht und 30 Segelfliegerkollegen für die neue Art der Reisefliegerei angeworben worden.


fly high fredl










Verfasst am: 06. 11. 2008 [01:12]
ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
p@raglider schrieb:

ludwig schrieb:

ludwig schrieb:

p@raglider schrieb:

Denke mal das es jetzt an der Zeit ist, dieses Thema
zu Beenden, da sich der Grund des Themas ja geklärt
hat und alles weitere nur noch am Thema vorbeigeht
und evtl. in einem neuen oder besser passenden Thema
diskutiert werden sollte.

Hab noch eine Erklärung im Netz gefunden über die Schlepptauglichkeit von Starrflüglern.

Im Rahmen dieser Erprobung wurden außer dem Dragonfly, der auch für relativ langsame Drachen geeignet ist, noch ein Hochdecker mit feststehenden Vorflügeln (STOL CH 701) mit dem auch HG-Doppelsitzer geschleppt werden können (Atos VX, Bico), sowie ein weiterer Hochdecker (Condor TL 232 plus) für schnellere HG geprüft.

Mit der C 42 wurden ausschließlich Atos C, VR und VX geschleppt. Sie ist definitiv nicht für den ULS mit Drachen geeignet (zu schnell).

Wie unschwer zu erkennen ist, sind tatsächlich nur ganz ganz wenige ULs für den Schlepp mit HG geeignet. Besonders neuere ULs, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, eignen sich überhaupt nicht für diese Art des Schleppens.

Gerne stehe ich Dir auch telefonisch (06654-353) bei weiteren Fragen zwischen 10 bis 12 Uhr zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Barthelmes
DHV-Schleppbuero

Quelle: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=16979

Das gute an der ganzen Sache ist zumindest,
das auch der Rest der Vorstandschaft somit
aus dem Schneider ist, da sie ja im Ernstfall
auch privat dafür haften müssten.

Und da das Eigangsposting für meinen
Geschmack etwas dünne war, bin ich dann doch
ein bisschen erleichtert.


Letzte Aufklärung meinerseits:
Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen.

Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten.

Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft!

Ludwig

ludwig schrieb:

PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft !



In diesem Sinne
Rechtskonforme Grüße
Christian




Letzte Aufklärung meinerseits:
Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen.

Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten.

Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft!

Ludwig



Hallo Ludwig,
wenn du mich das nächste mal zitierst, dann schreib bitte nicht in meinen Text rein, sondern vor oder nach dem Zitat, damit man es auch wegkennt.
Das gehört sich nicht, und einmal hätte auch gereicht. Im übrigen kann man Doppelposts auch Nachträglich selber wieder löschen bzw. bearbeiten.

Gute Nacht Christian
icon_frown.gif
Hallo Christian,

tut mir leid das ich da was verkehrt gemacht habe. Dachte wenn ich über meinen PS-Text was schreibe, dann wäre das gut und zu erkennen wäre mein Text ja gewesen, da ich zum schluß mit Ludwig beendete. Leider habe ich übersehen das Du nach meinen PS-Text mit deinem Abschiedsgruß darunter standest.

Ludwig
Verfasst am: 06. 11. 2008 [01:56]
ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
fredl schrieb:

Nochmals die Nachricht vom DHV Rechtsanwalt, die anscheindend ignoriert wird.

Hallo Herr Hölzl,

ich habe diese Frage bereits ausgiebig mit Hr. Obermeier diskutiert. Die UL-Fliegerei ist vom Wortlaut des Satzungstextes nicht gedeckt. Man müßte also die Satzung (§ 2, 1.) ggfls. im Wege einer Satzungsänderung anpassen. Allenfalls dann, wenn das UL für Schleppzwecke bei den Drachenfliegern genutzt wird, könnte man es als vom Vereinszweck umfasst, betrachten.

Nochmals dazu die Frage,
ist überhaupt ein Bedarf im Verein vorhanden Starrflügler zu schleppen, wenn ja
wieviele Starrflügler wollen vom UL geschleppt werden.
Wenn diese Frage geklärt ist, kann man erst anfangen
über den Kauf und die Finanzierung nachzudenken.

Wie in den vorhergehenden Postings zu lesen war
ist der Kauf nicht für Starrflüglerschlepp geplant, davon war bis jetzt noch nie die Rede.
Nur weil mann Starrflügler schleppen kann dürfte wohl nicht als Begründung für den Kauf ausreichen.

Die wahren Gründe für den Kauf sind allen bekannt gemacht und 30 Segelfliegerkollegen für die neue Art der Reisefliegerei angeworben worden.


fly high fredl











Hallo Fredl,

zum letzten mal von meiner Seite.

1. zu deinem reinkopierten Text
2. zu deiner Frage bezüglich Schlepp
3. Begründung warum ein Dreiachser UL Angeschafft werden soll....sollte.

Zu 1. Du musst dich damit abfinden, das die Satzung einen Kauf des Dreiachser nicht verhindern wird. Genauere Aufklärung gibt es bei der Mitgliederversammlung. Damit ist auch sicher gestellt das alle anwesenden die Info bekommen, nicht nur der zufällig ins Forum schaut.

Zu 2. Es ist richtig das der Ursprüngliche Kaufgedanke nicht auf dem Starrflüglerschlepp basiert. Aber wenn die Starren das unbedingt wollen können wir es ihnen natürlich auch nicht verbieten genauso wenig können wir sie zur Schleppnutzung verdonnern.

Zu 3. Dadurch das eine sehr große Mitgliederzahl (weit über 30) das Bedürfnis geäußert haben mit einen Dreiachser fliegen zu wollen, wenn denn einer da wäre. Und einige spontan zum Verein gegangen sind falls einer angeschafft wird.
Dies ist der Grund dafür, dass wir am Samstag demokratisch über die Anschaffung einer C42 abstimmen.

Ich hoffe, dass ich dir alle Fragen beantworten habe können. So dass Du bei der Abstimmung am Samstag mit einem klaren NEIN oder JA oder von der ENTHALTUNG gebrauch machst. Das gute dabei ist, dass es deine freie Entscheidung ist.... und nichts anders.

Ludwig
Verfasst am: 06. 11. 2008 [08:45]
fredl
G
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 21
Hallo Ludwig

Da ich am Freitag und am Samstag beruflich bedingt nicht zum Infoabend und zur Abstimmung kommen kann, ist es für mich wichtig, auf diesem Weg Informationen zu erhalten.

Wie soll ich deine Antworten akzeptieren, wenn du nicht einmal auf eine einfache Frage anwortest.

Nochmals die Frage:
Wieviel Starrflügler haben bei dir wegen eines UL-Schlepps mit der C42 angefragt.
Wieviele Starrflügler im Verein können diese Art der Schlepperei nutzen.
Kein Starrflügler wird zum Windenschlepp verdonnert,
du kannst alle mit deinem vorhanden UL-Trike schleppen.

Wie du nochmal betont hast, ist der wahre Grund für den Kauf des UL, dass 30 Clubmitglieder von 130 damit fliegen wollen.

PS:
Die Vorstandschafft sollte sich eigentlich für meine Postings und die gute Arbeit von meinen Vereinskollegen bedanken, sonst wäre wohl diese Starrflüglerdiskussion überhaupt nicht entstanden.



Verfasst am: 06. 11. 2008 [13:30]
deichkind
Kirsten
Dabei seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
Auch ich bin der Meinung, dass wir nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken sollten. D.h., auch wenn es sich bei der Anschaffung bei der gegenwärtigen Satzung um eine rechtliche Grauzone handelt (Schleppen möglich, aber Bedarf eigentlich nicht gegeben), so sollten wir uns doch auf das Wesentliche konzentrieren. Dies hätte verhindert werden können, indem im Vorhinein abgestimmt worden wäre. Konjunktive bringen aber auch keine Lösungen.

Ich frage mich, warum die UL-Interessierten sich nicht einfach in einer privaten Haltergemeinschaft gefunden haben. Bei über 30 Interessenten wäre es für jeden zu leisten!

Sollte es gegen eine private Anschaffung triftige Gründe geben, bzw. gute Gründe FÜR eine vereinsinterne Anschaffung, so sind die schon erwähnten Fragen sehr interessant:

mayburger schrieb:

"...
Anschaffungskosten, Instandhaltung, Prüfungsaufwände zyklisch, Regeln für Benutzer, welche Berechtigte, Schulung für Aspiranten, Zwangsfortbildungen für Berechtigte;
Unterstellort und Kosten, Treibstoffkosten, Versicherungen, Ersatzteilvorhaltung;
Kosten - Nutzenrechnung auf 2 Jahre
Finanzierungsplan;
Oberaufsicht, technischer Verfügbarer, Benutzerregeln.
etc
Rainer
"


Ist die Finanzierungsfrage befriedigend geklärt, wird kaum einer etwas gegen eine Anschaffung haben. Genau deshalb ist es wichtig, rechtzeitig und genau informiert zu werden. Ich finde es gut, dass es am Freitag eine Informationsveranstaltung gibt und bin sehr gespannt.

Leider wird es nicht jedem Interessierten möglich sein, weil er privat oder beruflich verhindert sein wird. Deswegen ist es schade, dass es nicht die Möglichkeit gab in einem internen Forum genau aufgeklärt zu werden. Dies wäre ein zukünftiger Verbesserungsvorschlag (Abstimmung läuft noch!).
Momentane Lösung dieses Problems wäre eine genaue Beantwortung der Fragen im Forum OHNE Zahlen zu nennen.


Ich habe persönlich nichts gegen die Anschaffung des ULs, habe aber Bedenken:

1. über die Aufmerksamkeit, finanziell und auch sonst, die die GS-Sparte bekommen wird. Sollte der Verein sich erweitern, sollte vielleicht über eine Art Abteilungsleiter der GS-Abteilung gesprochen werden, der sich für die Interessen der Tuchflieger einsetzt.

2. bei der Finanzierung. Denn die relativ hohen Mitgliedbeiträge in Motorflugvereinen haben ihre Berechtigung!

Verfasst am: 09. 11. 2008 [22:53]
ziermaier
Maximilian Z.
Dabei seit: 12.03.2007
Beiträge: 27
Hallo Satzungsleser,

ich hab eben die Satzung nochmal gelesen und entdeckt, daß der Zinnober mit der außerordentlichen MV, Infoabende usw. satzungsmäßig gar nicht notwenig gewesen wäre.

Lediglich der Beirat muß bei Beträgen über 5.000 DM zustommen.

Ich hoffe, ich habe etwas überlesen?
Ich bitte um Bestätigung oder Korrektur von euch.

Wenns stimmt, eignet sich der Passus bestens für den Witz-Thread.

Dankende Grüße
Max

Der lauffaule Motorschirm-Flieger



© 2001 - 2024 DGFC Rottal-Inn e.V.

by HostingMax