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Verfasst am: 02. 11. 2008 [12:51]
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ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
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1. Der Verein pflegt und fördert den Drachen- und Gleitschirmflugsport. =(Die Vereinsgründung war im Okt.76 zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Ultraleichtflieger sowie keinen Gleitschirmflugsport. Deshalb stand zu diesem Gründungszeitpunkt nur Drachenflieger in der Satzung. Ab ca. 93 kamen die Gleitschirmflieger zum Verein und damit wurde der Name in der Satzung um "und Gleitschirmflieger" erweiter bzw. eingefügt). Er will insbesondere der Jugend den Gedanken des Flugsports näher bringen und dadurch ihre körperlichen, geistigen und auch technischen Fähigkeiten fördern.=(solange wir im Sinne des zweiten Satzes den Flugsport näher bringen und fördern, ist es egal ob wir auch Motorschirmfliegen, Trike und oder Dreiachserfliegen fördern, es ist entscheidend im diesen Sinne ohne Verletzung der Gemeinnützigkeit den Flugsport näher bringen und fördern und das dabei keiner persönliche zuwendungen aus der Vereinskasse bekommt). Der Verein ist weder religiös noch weltanschaulich oder politisch gebunden. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.=(Mit einer Dreiachseranschaffung verletzen wir in keinster Weise die Gemeinnützigkeit des Vereins und dadurch ist diese Anschaffung vollkommen legal). 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. =(Satzungmässig im Sinne der Flugpsortförderung wird beim Kauf eines Dreiachser-UL`s oder sonstigem Fluggerätes keines Fall die Satzung bzw. irgendein Passus der Satzung verletzt und sind somit OK.).Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei weiteren unklarheiten, bitte ich Euch nochmal mich persönlich zu kontaktieren, dann gibt es sicher eine Aufklärung aller Unklarheiten. Luwig PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft ! |
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Verfasst am: 02. 11. 2008 [14:09]
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wenzl
crack
Dabei seit: 14.09.2008
Beiträge: 10
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O.K.,dann paßt es ja! |
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Verfasst am: 02. 11. 2008 [16:54]
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fredl
G
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 21
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Nach dieser Interpretation kann auch ein Star-Fighter oder Hubschrauber gekauft werden.
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Verfasst am: 03. 11. 2008 [11:59]
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deichkind
Kirsten
Dabei seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
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Es mag sein, dass mit einem Teil der Satzung der Kauf dieses Fluggerätes begründen lässt. Aber ich möchte, wie schon in einem anderen Posting zitiert wurde, auf den ERSTEN Teil des §2.1 hinweisen, der nicht einfach ignoriert werden kann und darf: §2.1. Der Verein pflegt und fördert den Drachen- und Gleitschirmflugsport. Er will insbesondere der Jugend den Gedanken des Flugsports näher bringen und dadurch ihre körperlichen, geistigen und auch technischen Fähigkeiten fördern. Der Verein ist weder religiös noch weltanschaulich oder politisch gebunden. http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Damals wurde die Satzung um Gleitschirme erweitert; sie wurde seiner Zeit um ein flugphilosophisch sehr ähnliches Gerät ergänzt. 1993 gab es schon Ultraleicht- oder Motorflug. Dieser wurde NICHT mit aufgenommen und findet sich nirgendwo in der Satzung. Zweck und Ziel des Vereins sind in §2 eindeutig formuliert. Für eine satzungskonforme Anschaffung eines Motorflugzeuges müsste demzufolge erst einmal §2 geändert werden. Dies ist möglich, wenn: § 14 Sitzungsleitung … Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. … http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Demzufolge müsste zuallererst eine Abstimmung über eine Änderung des Sinn und Zwecks des Vereins erfolgen. Fällt diese EINSTIMMIG aus, kann §2 geändert und eine neue Flugphilosophie eingefügt werden. DANACH kann bei einer neuen Abstimmung über den Kauf des ULs mit einer einfachen Mehrheit abgestimmt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei einem eingetragen Verein nicht um einen rechtsfreien Raum handelt… Ich bitte den Vorstand um Stellungnahme… |
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Verfasst am: 03. 11. 2008 [19:04]
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bulubu
Schmid Frank
Dabei seit: 02.10.2007
Beiträge: 13
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Hallo Kirsten, dem schließe ich mich an. Ich finde es sehr erstaunlich, dass viele das interne Forum besuchen sich aber nur eine sehr kleine Minderheit dies bezüglich positioniert bzw. äußert. |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [00:15]
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par@ndi
Andreas
Dabei seit: 28.10.2008
Beiträge: 15
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Naja, so schwarz-weiss würde ich das auch nicht sehen. Vor langer Zeit gabs nur Drachen. Dann GS, mit Gleitzahl 1:Stein. Als das ganze besser wurde, konnte man vom Gleitschirmfliegen sprechen. Wieder viele Jahre später gibts leichte Motoren und viele packen sich nen Motor auf den Rücken um nicht auf Winde angewiesen zu sein und etwas freier fliegen zu können. Ist MoSchi noch GS? Auf jeden Fall ist es ein grosser Schritt gewesen und eine weiterentwicklung. Und es gibt ja auch bereits schon ein UL - also wars auch bisher kein reiner GS/D-Verein. Was ich damit sagen will? Leben und leben lassen. Aber es darf dabei auch keiner zu kurz kommen, v.a. wenn man die zahlenmässige Aufteilung der Personengruppen sieht. Meine Meinung: Solange jeder das Gefühl hat im Verein gut aufgehoben zu sein und seine Interessen ausreichend untersützt sieht, solange wird es wohl auch wenig Gegenwind gegen Neuerungen und Weitereintwicklungen geben - und sei es ein UL. Wenn aber ein UL der Hauptzweck wird - dann gibts zurecht einen heftigen Sturm.... CU Andreas |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [01:34]
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p@raglider
Christian
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 11
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@Andi in dem Fall geht es ja nicht um schwarz-weiss oder leben und leben lassen, sondern eher darum wie die rechtliche Seite aussieht. Was sicher im Sinne aller Mitglieder einschließlich Vorstände ist. Kirsten hatt es ja sehr einleuchtend ausgeführt. deichkind schrieb:
Es mag sein, dass mit einem Teil der Satzung der Kauf dieses Fluggerätes begründen lässt. Aber ich möchte, wie schon in einem anderen Posting zitiert wurde, auf den ERSTEN Teil des §2.1 hinweisen, der nicht einfach ignoriert werden kann und darf: §2.1. Der Verein pflegt und fördert den Drachen- und Gleitschirmflugsport. Er will insbesondere der Jugend den Gedanken des Flugsports näher bringen und dadurch ihre körperlichen, geistigen und auch technischen Fähigkeiten fördern. Der Verein ist weder religiös noch weltanschaulich oder politisch gebunden. http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Damals wurde die Satzung um Gleitschirme erweitert; sie wurde seiner Zeit um ein flugphilosophisch sehr ähnliches Gerät ergänzt. 1993 gab es schon Ultraleicht- oder Motorflug. Dieser wurde NICHT mit aufgenommen und findet sich nirgendwo in der Satzung. Zweck und Ziel des Vereins sind in §2 eindeutig formuliert. Für eine satzungskonforme Anschaffung eines Motorflugzeuges müsste demzufolge erst einmal §2 geändert werden. Dies ist möglich, wenn: § 14 Sitzungsleitung … Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. … http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Demzufolge müsste zuallererst eine Abstimmung über eine Änderung des Sinn und Zwecks des Vereins erfolgen. Fällt diese EINSTIMMIG aus, kann §2 geändert und eine neue Flugphilosophie eingefügt werden. DANACH kann bei einer neuen Abstimmung über den Kauf des ULs mit einer einfachen Mehrheit abgestimmt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei einem eingetragen Verein nicht um einen rechtsfreien Raum handelt… Ich bitte den Vorstand um Stellungnahme… |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [09:52]
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ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
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par@ndi schrieb: Hallo Andi,Naja, so schwarz-weiss würde ich das auch nicht sehen. Vor langer Zeit gabs nur Drachen. Dann GS, mit Gleitzahl 1:Stein. Als das ganze besser wurde, konnte man vom Gleitschirmfliegen sprechen. Wieder viele Jahre später gibts leichte Motoren und viele packen sich nen Motor auf den Rücken um nicht auf Winde angewiesen zu sein und etwas freier fliegen zu können. Ist MoSchi noch GS? Auf jeden Fall ist es ein grosser Schritt gewesen und eine weiterentwicklung. Und es gibt ja auch bereits schon ein UL - also wars auch bisher kein reiner GS/D-Verein. Was ich damit sagen will? Leben und leben lassen. Aber es darf dabei auch keiner zu kurz kommen, v.a. wenn man die zahlenmässige Aufteilung der Personengruppen sieht. Meine Meinung: Solange jeder das Gefühl hat im Verein gut aufgehoben zu sein und seine Interessen ausreichend untersützt sieht, solange wird es wohl auch wenig Gegenwind gegen Neuerungen und Weitereintwicklungen geben - und sei es ein UL. Wenn aber ein UL der Hauptzweck wird - dann gibts zurecht einen heftigen Sturm.... CU Andreas du sprichst mir aus dem Herzen, besser hätte ich es nicht schreiben können. Es ist natürlich eine Rießenaktion falls das UL gekauft wird. Das dies im Moment voll im Focus steht und dadurch den Eindruck erweckt als ob das ganze Hauptaugenmerk nur auf den UL-Bereich des Vereins gerichtet ist. Aber es kommen dadurch über 30 neue Mitglieder zum Verein und das ist noch nicht das Ende. Auch wenn es nur ein kleiner Mitgliedsbeitrag des einzelnen ist, so sind es in Summe doch 1400 Euro die im kommenden Jahr in die Dgfc-Kasse fließen. Dieser Beitrag kommt genauso der Nichtmotorisieren Fraktion zu gute. Denn die Dreiachserintressierten intressieren sich nur für das UL. Dies wiederum trägt sich Kostenmässig total selbstständig. Das bedeutet wiederum, dass in nächster Zeit aus der Vereinskasse für das Ul kein Geld mehr gebraucht wird und es wird kein UL´ler was dagegen haben wenn für die Nichtmotorisierte Fraktion eine größere Anschaffung oder Förderung getätigt wird. Denn sie haben ja ihr UL und sind damit zufrieden! Im Augenblick ist es so, dass aus der Nichtmotorisierten Gruppe kein Vorschlag kommt, den wir umsetzen könnten...sollten. Für bestimmte (nicht alle) ist es halt einfacher gegen "alles" zu sein, als einen guten Vorschlag zu bringen !! Ich bin der Meinung, wir können uns Aufgrund der größe des Dgfc´s in Zukunft fast alles leisten bzw. anschaffen. Aber alles zu seiner Zeit ! Ich bin mir auch sicher, dass aus der zukünftigen Dreiachserfraktion auch keiner etwas dagegen hat, wenn die Motorlose-Fraktion mit einem größeren Beitrag aus der Dgfc-Kasse unterstützt wird, denn sie haben ja alles was sie wollen.... und brauchen! Ludwig |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [10:01]
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ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
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deichkind schrieb: Liebe Kirsten,Es mag sein, dass mit einem Teil der Satzung der Kauf dieses Fluggerätes begründen lässt. Aber ich möchte, wie schon in einem anderen Posting zitiert wurde, auf den ERSTEN Teil des §2.1 hinweisen, der nicht einfach ignoriert werden kann und darf: §2.1. Der Verein pflegt und fördert den Drachen- und Gleitschirmflugsport. Er will insbesondere der Jugend den Gedanken des Flugsports näher bringen und dadurch ihre körperlichen, geistigen und auch technischen Fähigkeiten fördern. Der Verein ist weder religiös noch weltanschaulich oder politisch gebunden. http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Damals wurde die Satzung um Gleitschirme erweitert; sie wurde seiner Zeit um ein flugphilosophisch sehr ähnliches Gerät ergänzt. 1993 gab es schon Ultraleicht- oder Motorflug. Dieser wurde NICHT mit aufgenommen und findet sich nirgendwo in der Satzung. Zweck und Ziel des Vereins sind in §2 eindeutig formuliert. Für eine satzungskonforme Anschaffung eines Motorflugzeuges müsste demzufolge erst einmal §2 geändert werden. Dies ist möglich, wenn: § 14 Sitzungsleitung … Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von Dreiviertel der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder beschlossen werden. … http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Demzufolge müsste zuallererst eine Abstimmung über eine Änderung des Sinn und Zwecks des Vereins erfolgen. Fällt diese EINSTIMMIG aus, kann §2 geändert und eine neue Flugphilosophie eingefügt werden. DANACH kann bei einer neuen Abstimmung über den Kauf des ULs mit einer einfachen Mehrheit abgestimmt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei einem eingetragen Verein nicht um einen rechtsfreien Raum handelt… Ich bitte den Vorstand um Stellungnahme… auf deinen Wunsch antworte ich Dir. Bin zwar nur der 1. Vorsitzende des Vereins, den beim Vorstand wären auch der Norber, Jens und Paul gemeint. Ich kann dich nur bitten, dass Du zur außerordentlichen Mitgliederversammlung kommst, dann werden alle bedenken ausgeräumt. Denn ich habe keine Lust über dein persönliches Rechstverständnis bezüglich der Dgfc-Satzung öffentlich zu diskutieren. Ludwig |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [14:50]
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deichkind
Kirsten
Dabei seit: 18.04.2008
Beiträge: 25
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@Luki Danke, dass du dich bemüht hast eine Antwort zu schreiben. Leider hast du nicht, wie angekündigt, auf meinen Wunsch geantwortet, denn dieser bestand in einer Stellungnahme zu meinem Text. Du lädst mich vielmehr zu einer Diskussion am Samstag ein… Trotzdem wäre es schön, wenn wir es im VORHINEIN der samstägigen Versammlung im Forum diskutieren könnten. So hätten ich, verhinderte und überhaupt alle forumslesenden Mitglieder die Möglichkeit Informationen noch VOR der Versammlung zu bekommen und könnten uns so ein vollständigeres Bild der Angelegenheit machen. Mit vollständig meine ich, dass wir auch die Seite derer hören bzw. lesen und darauf eingehen können, die ganz andere Ansichten und Bedenken haben. Wir hätten mehr Zeit, mehr Einblick und würden eine Entscheidung fällen, mit der wir persönlich zufrieden sind, weil wir sie gut informiert und für uns selbst getroffen haben, indem wir in Ruhe das Für und Wider abwiegen konnten. Dadurch würde nach der Entscheidung am Samstag, wie auch immer sie ausfallen würde, keine Missstimmung entstehen. Und darin sollte deine Verantwortung und Interesse als erster Vorsitzender mit liegen! Und ich finde es sehr schade und bezeichnend, dass du als Initiator des Kaufes einfach keine Lust dazu hast und somit einer öffentlichen Diskussion und Informationen bewusst im Wege stehst… @ALL Auch ich würde, wie auch der Frank, es begrüßen, dass sich mehr Mitglieder aktiv an der Diskussion beteiligen und auf zivile Art und Weise aufeinander eingehen. Uns steht mit diesem Forum die Möglichkeit zur Verfügung unsere Bedenken und Meinungen frei zu äußern und die Bedenken und Meinungen der anderen zu lesen und für sich selbst mit Ruhe und Zeit zu bewerten und wirken zu lassen. Zivilisierter Informations- und Meinungsaustausch sind die Grundlagen einer mündigen Entscheidungsbildung und -findung. Sie kann nur durch Diskussion und Bedenkzeit entstehen. Dieses Forum gibt uns die Möglichkeit dazu. Die Versammlung mag vielleicht Raum für Diskussion bieten, aber nicht für Bedenkzeit! Deswegen bitte ich ALLE, vor allem aber auch die Initiatoren und Fürsprecher, sich AKTIV und ÖFFENTLICH an einer Forumsdiskussion zu beteiligen, schon alleine, um nachträgliche Unzufriedenheit zu vermeiden! Lasst uns alle vor Augen führen, dass wir das Glück haben in einem freien Land und in einer modernen Zeit zu leben, in dem demokratische Grundstrukturen und Gesetze in jeder Form von Gemeinschaft herrschen und das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung im Grundgesetz verankert ist. Wir sind alle gleichberechtigt… |







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