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Verfasst am: 04. 11. 2008 [18:34]
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p@raglider
Christian
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 11
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Hab mal beim DHV Rechtsbeistand per Mail angefragt um endlich Aufklärung über die Satzung zu bekommen. Norbert hat ihn am gleichen Tag telefonisch erreichen können. Hier der Mailverkehr: ----- Original Message ----- From: Christian Hölzl To: Dr.Busz(at)t-online.de Sent: Tuesday, November 04, 2008 5:36 PM Subject: Frage zur Vereinssatzung Sehr geehrter Herr Dr. Eick G. Busz, möchte mich erst einmal entschuldigen, das ich mich außerhalb der DHV-Sprechzeiten per Mail an sie wende. Bei uns im Verein, Drachen und Gleitschirmfliegerclub Rottal-Inn ist am Samstag den 08.November eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Abstimmung über den Kauf eines Dreiachs gesteuerten UL’s angesetzt. Jetzt würde ich sie bitten, ob sie nicht einen kurzen Blick auf unsere Vereinssatzung werfen könnten. http://www.dgfc.de/der-verein/satzung.html Für mich als Laie, scheint es ja eher so, als wenn sich die „NEUE Art der Reise-Fliegerei“ nicht 1:1 auf unsere Satzung übertragen lässt, aber die Pro UL Gruppe sieht das natürlich ganz anders. Danke, das sie sich die Zeit genommen haben. thermische Grüße Christian Hölzl Hallo Herr Hölzl, ich habe diese Frage bereits ausgiebig mit Hr. Obermeier diskutiert. Die UL-Fliegerei ist vom Wortlaut des Satzungstextes nicht gedeckt. Man müßte also die Satzung (§ 2, 1.) ggfls. im Wege einer Satzungsänderung anpassen. Allenfalls dann, wenn das UL für Schleppzwecke bei den Drachenfliegern genutzt wird, könnte man es als vom Vereinszweck umfasst, betrachten. Beste Grüße und eine demokratische Mitgliederversammlung wünscht, Eick Busz ________________________ RA Dr. Eick G. Busz Eschenstr. 17 85737 Ismaning Tel. 089/99650945 Fax. 089/99650946 email: Dr.Busz(at)t-online.de |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [22:43]
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par@ndi
Andreas
Dabei seit: 28.10.2008
Beiträge: 15
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Das hiesse dann: UL auf Schlepp umbauen und alles ist Satzungskonform. ... ? Hatte sowas schon mal mit Paul diskutiert .... |
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Verfasst am: 04. 11. 2008 [22:50]
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bulubu
Schmid Frank
Dabei seit: 02.10.2007
Beiträge: 13
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Guten Abend Alle Miteinander! Was bedeutet das jetzt konkret? Für mich hört sich das so an, daß zuerst die Satzung geändert werden muss um eine Abstimmung bezüglich eines UL überhaupt möglich zu machen. Oder wie versteht ihr das? NIPSILD! (nicht in Problemen sondern in Lösungen denken!)
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [10:34]
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fredl
G
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 21
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Hallo Andreas, wie du vielleicht nicht weisst hat der DGFC bereits ein UL mit dem man Drachen schleppen kann. Wenn du dich mal genauer Informierst stellst du fest, daß dies mit einer C 42 wegen der zu hohen Eigengeschwindigkeit nicht möglich ist. fly high fredl |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [12:39]
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norbert
Obermeier
Dabei seit: 03.11.2008
Beiträge: 3
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Hallo Leute, wie Christian schon geschrieben hat, habe ich mich gestern bei Herrn Dr.Busz telefonisch informiert. Beim ersten Telefonat mit ihm wurde nur über die Thematik (Anschaffung eines Dreiachsgesteuerten UL´s) gesprochen. Hierzu erklärte er mir, daß dies nicht unbedingt Satzungskonform ist. Bei einem weiterem Gespräch kam er jedoch zu dem Ergebnis, wenn mit dem UL Drachenschlepps bzw. Starrflüglerschlepps durchgeführt werden können, sieht er generell keinen Widerspruch bzgl.der Vereinssatzung. Gleichzeitig weist Dr.Busz jedoch darauf hin, um künftigen Problen aus dem Weg zu gehen, eine Änderung der Vereinssatzung zu überdenken. Ich hoffe hiermit einen klärenden Beitrag um die Einhaltung der Vereinssatzung geleistet zu haben, da wir meines Wissens Starrflüglerpiloten im Verein haben. Desweiteren möchte ich Euch eindringlichst bitten am Freitag 07.11.2008 zum Vereinsabend zu kommen und Euch von Ludwig die Finanzierung ect. erklären zu lassen. Auf alle Fälle bitte ich Euch am 08.11.2008 zur außerordentlichen Mitgliederversammlung zu kommen - um eine möglichst demokratische Abstimmung zu erwirken. Ich möchte Euch auch bitten, zukünftig Beiträge im Forum sachlich korrekt, aber nicht persönlich angreifend zu verfassen. In diesem Sinne auf ein gemeinsames Miteinander Norbert Obermeier, 2. Vorstand |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [12:54]
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norbert
Obermeier
Dabei seit: 03.11.2008
Beiträge: 3
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Nachtrag zum Beitrag von Fredl: In der Vereinssatzung ist nicht vorgeschieben bzw. verankert wieviele Gleitschirme, Drachen, Starrflügler oder schlepptaugliche UL´s ein Verein haben darf. Ich bitte Dich daher, Deine Beträge zukünftig mit mehr Bedacht zu verfassen. Langsam entsteht nämlich der Eindruck, daß das Vereins-Forum für Hetzkampagnen missbraucht wird. Gruß Norbert |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [16:05]
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fredl
G
Dabei seit: 08.12.2007
Beiträge: 21
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Hallo Norbert mir ist klar das dir meine Meinung nicht gefällt aber du solltest das Recht der freien Meinungsäusserung akzeptieren. Erst meine Postings haben die Vorstandschafft dazu veranlasst mal nachzufragen ob das ganze überhaupt Satzungskonform ist. Nun habt Ihr das Glück, dass im Verein ein Starrflügler ist. Für diesen wird jetzt das UL Angeschafft und Ihr könnt sagen es ist Satzungskonform. Wobei das wieder neue Fragen aufwirft: Wie oft wird der Starrflügler dann im Jahr geschleppt. Wie oft wird das UL dann im Jahr für sonstige Zwecke eingesetzt. Habe ich mit meiner Aussage nicht recht, dass das UL für Drachenschlepp nicht geeignet ist. Euer Finzanzierungsplan ist sicher nicht für die Starrflüglerschlepps ausgelegt. Wäre von vornherein eine vernünftige Informationspolitik von euch gekommen, wären diese Forumsdiskussionen nicht nötig gewesen. PS: Sinn meiner Postings ist, nichtwissende Mitglieder aufzuklären um sich im Vorfeld der Abstimmung eine Meinung zu bilden. Zum Thema Hetzkampagne: Ich habe niemand als Jammerer und Winsler bezeichnet fly trotzdem high fredl |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [18:17]
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p@raglider
Christian
Dabei seit: 23.06.2007
Beiträge: 11
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Denke mal das es jetzt an der Zeit ist, dieses Thema zu Beenden, da sich der Grund des Themas ja geklärt hat und alles weitere nur noch am Thema vorbeigeht und evtl. in einem neuen oder besser passenden Thema diskutiert werden sollte. Hab noch eine Erklärung im Netz gefunden über die Schlepptauglichkeit von Starrflüglern. Im Rahmen dieser Erprobung wurden außer dem Dragonfly, der auch für relativ langsame Drachen geeignet ist, noch ein Hochdecker mit feststehenden Vorflügeln (STOL CH 701) mit dem auch HG-Doppelsitzer geschleppt werden können (Atos VX, Bico), sowie ein weiterer Hochdecker (Condor TL 232 plus) für schnellere HG geprüft. Mit der C 42 wurden ausschließlich Atos C, VR und VX geschleppt. Sie ist definitiv nicht für den ULS mit Drachen geeignet (zu schnell). Wie unschwer zu erkennen ist, sind tatsächlich nur ganz ganz wenige ULs für den Schlepp mit HG geeignet. Besonders neuere ULs, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, eignen sich überhaupt nicht für diese Art des Schleppens. Gerne stehe ich Dir auch telefonisch (06654-353) bei weiteren Fragen zwischen 10 bis 12 Uhr zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Horst Barthelmes DHV-Schleppbuero Quelle: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=16979 Das gute an der ganzen Sache ist zumindest, das auch der Rest der Vorstandschaft somit aus dem Schneider ist, da sie ja im Ernstfall auch privat dafür haften müssten. Und da das Eigangsposting für meinen Geschmack etwas dünne war, bin ich dann doch ein bisschen erleichtert. ludwig schrieb: PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft ! In diesem Sinne Rechtskonforme Grüße Christian |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [21:13]
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ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
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p@raglider schrieb:
Denke mal das es jetzt an der Zeit ist, dieses Thema zu Beenden, da sich der Grund des Themas ja geklärt hat und alles weitere nur noch am Thema vorbeigeht und evtl. in einem neuen oder besser passenden Thema diskutiert werden sollte. Hab noch eine Erklärung im Netz gefunden über die Schlepptauglichkeit von Starrflüglern. Im Rahmen dieser Erprobung wurden außer dem Dragonfly, der auch für relativ langsame Drachen geeignet ist, noch ein Hochdecker mit feststehenden Vorflügeln (STOL CH 701) mit dem auch HG-Doppelsitzer geschleppt werden können (Atos VX, Bico), sowie ein weiterer Hochdecker (Condor TL 232 plus) für schnellere HG geprüft. Mit der C 42 wurden ausschließlich Atos C, VR und VX geschleppt. Sie ist definitiv nicht für den ULS mit Drachen geeignet (zu schnell). Wie unschwer zu erkennen ist, sind tatsächlich nur ganz ganz wenige ULs für den Schlepp mit HG geeignet. Besonders neuere ULs, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, eignen sich überhaupt nicht für diese Art des Schleppens. Gerne stehe ich Dir auch telefonisch (06654-353) bei weiteren Fragen zwischen 10 bis 12 Uhr zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Horst Barthelmes DHV-Schleppbuero Quelle: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=16979 Das gute an der ganzen Sache ist zumindest, das auch der Rest der Vorstandschaft somit aus dem Schneider ist, da sie ja im Ernstfall auch privat dafür haften müssten. Und da das Eigangsposting für meinen Geschmack etwas dünne war, bin ich dann doch ein bisschen erleichtert. Letzte Aufklärung meinerseits: Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen. Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten. Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft! ludwig schrieb: PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft ! In diesem Sinne Rechtskonforme Grüße Christian |
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Verfasst am: 05. 11. 2008 [21:16]
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ludwig
Ludwig Stinglhammer
Themenersteller
Dabei seit: 04.07.2007
Beiträge: 76
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ludwig schrieb:
p@raglider schrieb: Denke mal das es jetzt an der Zeit ist, dieses Thema zu Beenden, da sich der Grund des Themas ja geklärt hat und alles weitere nur noch am Thema vorbeigeht und evtl. in einem neuen oder besser passenden Thema diskutiert werden sollte. Hab noch eine Erklärung im Netz gefunden über die Schlepptauglichkeit von Starrflüglern. Im Rahmen dieser Erprobung wurden außer dem Dragonfly, der auch für relativ langsame Drachen geeignet ist, noch ein Hochdecker mit feststehenden Vorflügeln (STOL CH 701) mit dem auch HG-Doppelsitzer geschleppt werden können (Atos VX, Bico), sowie ein weiterer Hochdecker (Condor TL 232 plus) für schnellere HG geprüft. Mit der C 42 wurden ausschließlich Atos C, VR und VX geschleppt. Sie ist definitiv nicht für den ULS mit Drachen geeignet (zu schnell). Wie unschwer zu erkennen ist, sind tatsächlich nur ganz ganz wenige ULs für den Schlepp mit HG geeignet. Besonders neuere ULs, die für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind, eignen sich überhaupt nicht für diese Art des Schleppens. Gerne stehe ich Dir auch telefonisch (06654-353) bei weiteren Fragen zwischen 10 bis 12 Uhr zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Horst Barthelmes DHV-Schleppbuero Quelle: http://forum.dhv.de/showthread.php?t=16979 Das gute an der ganzen Sache ist zumindest, das auch der Rest der Vorstandschaft somit aus dem Schneider ist, da sie ja im Ernstfall auch privat dafür haften müssten. Und da das Eigangsposting für meinen Geschmack etwas dünne war, bin ich dann doch ein bisschen erleichtert. Letzte Aufklärung meinerseits: Ein starrer (Atos oder sonstiger starrer) ist eben immer noch ein Drachen, nur das der eine fest beplankte Flügel hat und der andere eben ein fexibles Tuch.... Drachen ist eben Drachen. Und wenn im Verein mit einem Dreiachser geflogen wird lässt sich in keinster weise ein Haftungsanspruch ausgehend von bzw. aus der Vereinssatzung auf die Vorstandschaft ableiten. Es ist schön wenn ihr euch sorgen macht, aber diesbezüglich droht keine Gefahr zumindest nicht für die Vorstandschaft! Ludwig ludwig schrieb: PS.: Als 1. Vorsitzender kann ich es mir auf keinen Fall leisten die Satzung in irgend einem Punkt nicht zu beachten und das selbe gilt auch für die gesamte Vorstandschaft ! In diesem Sinne Rechtskonforme Grüße Christian |







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