











Wer sich für das Fliegen mit einem Ultraleichtflugzeug interessiert, der sollte sich zum Theorielehrgang welcher am kommenden Wo beginnt anmelden.
Die Ausbildungsvorschrift für die Ultraleichtfluglizenz schreibt folgendes vor:
Um zur Theorieprüfung eine Zulassung zu erhalten, muss der Prüfungsteilnehmer aus einen Theorielehrgang 60 Unterrichtsstunden nachweisen, sonst bekommt man keine Prüfungszulassung.
Da wir beim DGFC nur einmal am Jahresanfang einen Theorielehrgang abhalten wäre es gut zumindest an diesen Lehrgang teilzunehmen. Auch wenn dann keine Praktische Ausbildung im Anschluss gemacht wird, wäre dies Sinnvoll da sonst wieder ein Jahr bis zum nächsten Lehrgang gewartet werden muss.
Genauere Infos bekommt ihr von unseren Ausbildungsleiter Herbert Lehner
herbert.a.lehnr@t-online.de oder telefonisch 08721 - 913721







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